Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.11, Stand 12. September 2026
Diese Bedingungen bestehen aus vier Teilen. Teil A gilt für alle. Teil B betrifft nur Händler, die Babing kostenpflichtig einsetzen. Teil C betrifft nur Kundinnen und Kunden, die die Treuekarte nutzen – für sie ist Babing kostenlos. Teil D enthält die Schlussbestimmungen.
Teil A – Allgemeines
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter von Babing ist Storeler GmbH, Hubertusallee 12, 14193 Berlin (nachfolgend „Babing“ oder „wir“). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der unter babing.app erreichbaren Anwendung einschließlich aller Unterseiten, der Kassenansicht und der Kundenansicht. Abweichende Bedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Was Babing ist – und was nicht
Babing stellt Einzelhändlern eine digitale Treuekarte zur Verfügung. Der Händler legt selbst fest, wie viele Punkte es je Euro Umsatz gibt und welcher Rabatt für welche Punktzahl gewährt wird. Babing betreibt dafür die Technik: Kundenkonto, Kassenansicht, Punktestand, Verlauf.
Babing ist nicht Partei des Kaufvertrags zwischen Kunde und Händler. Wir verkaufen keine Waren, gewähren keine Rabatte und schulden keine Prämien. Wer Punkte vergibt und wer einen Rabatt gewährt, ist allein der jeweilige Händler. Ansprüche aus dem Einkauf – etwa Gewährleistung, Rückgabe oder die Einlösung eines Punktestands – bestehen ausschließlich gegenüber diesem Händler.
§ 3 Begriffe
- Händler: das Unternehmen, das Babing für sein Treueprogramm einsetzt und dafür ein Konto bei uns unterhält.
- Filiale: ein einzelner Standort eines Händlers. Punkte werden je Filiale geführt.
- Kunde: die natürliche Person, die die Treuekarte nutzt.
- Punkte: die vom Händler vergebene Recheneinheit seines Treueprogramms.
Teil B – Bedingungen für Händler
Dieser Teil richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Angebot an Verbraucher ist damit nicht verbunden.
§ 4 Vertragsschluss
Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Händler ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Konto freischalten; das geschieht in der Regel sofort. Der Händler sichert zu, dass die angegebenen Daten richtig sind und dass die handelnde Person zur Vertretung befugt ist.
Der Händler erklärt bei der Registrierung ausdrücklich, den Vertrag für sein Gewerbe oder seine selbständige berufliche Tätigkeit zu schließen. Diese Erklärung ist Voraussetzung für den Vertragsschluss: Babing wird Verbrauchern nicht angeboten. Wir speichern den Zeitpunkt der Erklärung.
Die Registrierung erfolgt unentgeltlich. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn der Händler es im Händlerkonto ausdrücklich abschließt.
§ 4a Angaben zum Vertragsschluss (Art. 246c EGBGB)
- Technische Schritte: Registrierungsformular ausfüllen, Erklärungen bestätigen, „Konto anlegen“ betätigen. Damit liegt das Angebot vor. Mit der Freischaltung des Kontos ist der Vertrag geschlossen; den Zugang bestätigen wir unverzüglich per E-Mail.
- Speicherung des Vertragstextes: Wir speichern die Vertragsdaten und halten fest, welcher Fassung dieser Bedingungen der Händler bei Vertragsschluss zugestimmt hat; diese Fassungsnummer nennen wir in der Bestätigungs-E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung ist über diese Seite abrufbar, ausdruckbar und speicherbar. Frühere Fassungen stellen wir nach § 24 auf Anfrage zur Verfügung.
- Eingabefehler: Bis zum Betätigen von „Konto anlegen“ lassen sich alle Felder im Formular ändern. Danach sind Korrekturen im Händlerkonto möglich.
- Sprache: Der Vertrag wird ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
- Verhaltenskodizes: Wir haben uns keinem Verhaltenskodex unterworfen.
§ 5 Leistungsumfang
Babing stellt dem Händler für die Dauer des Vertrags zur Verfügung: ein Händlerkonto mit beliebig vielen Filialen, je Filiale einen QR-Code und einen Kassenzugang, die Erfassung von Punkten und Einlösungen, die Kundenansicht mit Punktestand und Verlauf sowie eine Auswertung der eigenen Kennzahlen. Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Funktionen besteht nicht; wir dürfen die Anwendung weiterentwickeln, solange der vertragliche Zweck erhalten bleibt.
Die Software wird online bereitgestellt. Der Händler erhält keine Kopie und kein Eigentum an der Software, sondern das einfache, nicht übertragbare Recht, sie während der Vertragslaufzeit für den eigenen Betrieb zu nutzen.
§ 5a Umfang der gebuchten Staffel
- Der gebuchte Tarif bestimmt, wie viele Kunden am Bonusprogramm des Händlers teilnehmen können. Die jeweils geltende Zahl wird bei der Tarifauswahl und im Händlerkonto angezeigt.
- Ist die Zahl erreicht, werden über die Filialen des Händlers keine neuen Teilnehmer mehr aufgenommen. Bereits teilnehmende Kunden sammeln und lösen unverändert weiter ein. Die Beschränkung entfällt mit dem Wechsel in einen Tarif mit ausreichender Staffel.
- In der kostenlosen Probezeit nach § 6 gilt keine Beschränkung der Teilnehmerzahl.
- Übersteigt die Zahl der bereits teilnehmenden Kunden die gebuchte Staffel – etwa nach einem Wechsel in einen kleineren Tarif –, können bis zum Wechsel in einen Tarif mit ausreichender Staffel keine Punkte mehr vergeben werden. Bereits gesammelte Punkte bleiben erhalten und können weiterhin eingelöst werden.
§ 6 Kostenlose Probezeit
Jeder neu registrierte Händler kann Babing 30 Tage lang kostenlos und in vollem Umfang nutzen. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich, und es entsteht kein Abonnement, das gekündigt werden müsste.
Die Probezeit endet automatisch. Danach können keine neuen Punkte mehr vergeben werden. Bereits gesammelte Punkte bleiben bestehen und können von den Kunden weiterhin eingelöst werden; auch die Kundenansicht bleibt erreichbar. Sobald der Händler ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt, ist das Vergeben von Punkten wieder möglich.
Die Probezeit wird je Händler einmal gewährt. Ein Abonnement, das während der Probezeit abgeschlossen wird, beginnt sofort; verbleibende Probetage verfallen.
§ 7 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der Tarifübersicht im Händlerkonto in der bei Abschluss angezeigten Fassung. Der Preis richtet sich nach dem gewählten Tarif und der Zahl der Kunden, nicht nach der Zahl der Filialen: alle Filialen eines Händlers sind mit einem Abonnement abgedeckt. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Es kommen keine weiteren Beträge hinzu. Die Rechnung weist Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag gesondert aus.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus für den gewählten Zeitraum (monatlich oder jährlich) über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Der Händler hinterlegt dort ein Zahlungsmittel; die Zahlungsdaten werden von Stripe verarbeitet und nicht von uns gespeichert. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
Was gilt, wenn die Zahl der teilnehmenden Kunden die gebuchte Staffel erreicht oder übersteigt, regelt § 5a. Wir weisen den Händler auf das Erreichen der Staffel hin und dürfen ihm den nächsthöheren Tarif zum nächsten Abrechnungszeitraum anbieten; der Händler kann stattdessen kündigen.
Kommt der Händler mit einer Zahlung in Verzug, dürfen wir das Vergeben neuer Punkte aussetzen, nachdem wir ihn erfolglos gemahnt und ihm eine Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt haben. Das Einlösen bestehender Punkte bleibt auch dann möglich.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Das Abonnement läuft über den gewählten Zeitraum und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht bis zum Ende des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Händlerkonto möglich und wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam. Bereits gezahlte Beträge werden nicht anteilig erstattet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Händler die Anwendung rechtswidrig einsetzt, Kundendaten zweckwidrig verwendet oder trotz Mahnung mit zwei Zahlungen in Verzug ist.
Nach Vertragsende sperren wir das Händlerkonto. Der Händler kann seine Daten bis zum Ende der Laufzeit exportieren. Danach löschen wir die Kontodaten, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr entgegensteht.
§ 9 Pflichten des Händlers
- Zugangsdaten und Kassen-PIN sind geheim zu halten und dürfen nur an Personen weitergegeben werden, die sie für ihre Arbeit brauchen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist das Passwort unverzüglich zu ändern.
- Punkte dürfen nur für tatsächliche Einkäufe vergeben werden. Das Erfassen erfundener Umsätze ist untersagt.
- Der Händler steht für sein Treueprogramm selbst ein: für die angekündigten Rabatte, für deren steuerliche und wettbewerbsrechtliche Behandlung und für die Einhaltung etwaiger Preisangabenvorschriften.
- Ändert der Händler seine Punkte- oder Einlöseregeln, gilt die Änderung nur für die Zukunft. Bereits vergebene Punkte dürfen nicht rückwirkend entwertet werden.
- Der Händler informiert seine Kunden an der Kasse in zumutbarem Umfang über das Treueprogramm.
§ 10 Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber keine bestimmte Quote. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten. Von unserer Leistungspflicht ausgenommen sind Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben, etwa Störungen des Internetzugangs des Händlers, Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber oder höhere Gewalt.
§ 11 Datenschutz zwischen Händler und Babing
Für die Daten der Kunden der Treuekarte sind Babing und der Händler gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO: Babing bestimmt die technische Ausgestaltung, führt das Kundenkonto und wickelt Auskunft, Berichtigung und Löschung ab; der Händler bestimmt die Ausgestaltung seines Treueprogramms und die Nutzung an der Kasse. Die wesentlichen Punkte dieser Vereinbarung stehen in der Datenschutzerklärung; betroffene Personen können ihre Rechte gegenüber jedem der beiden Verantwortlichen geltend machen.
Der Händler darf die Daten, die er über Babing einsehen kann, nur für sein Treueprogramm verwenden. Für Werbung braucht es die gesonderte Einwilligung des Kunden; diese wird über Babing eingeholt und kann jederzeit widerrufen werden.
§ 12 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf das für zwölf Monate gezahlte Entgelt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haften wir nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung durch den Händler zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer geänderten Rechtslage, einer geänderten Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung der Anwendung erforderlich ist und der Händler dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Wir kündigen die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Händler nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; darauf weisen wir in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht er, können beide Seiten zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
Teil C – Bedingungen für Kundinnen und Kunden
§ 14 Kostenlose Nutzung
Die Nutzung der Treuekarte ist für Kundinnen und Kunden kostenlos. Es entsteht kein Abonnement und keine Zahlungspflicht gegenüber Babing.
§ 15 Anmeldung
Zur Anmeldung an der Kasse genügen ein Vorname und eine Mobilfunknummer. Die Nummer wird durch einen per SMS zugesandten Code bestätigt; der Vorname dient nur der Ansprache an der Kasse. Wer eine Mobilfunknummer nutzt, die ihm nicht gehört, kann das Konto nicht führen.
Unmittelbar nach der Bestätigung der Nummer richten Sie den dauerhaften Zugang zu Ihrem Konto ein: eine E-Mail-Adresse und ein Passwort. Ohne diese Einrichtung bleibt das Konto gesperrt – gleichermaßen für die Anmeldung an der Kasse und für die Registrierung ohne Filiale unter /registrieren. Ob Sie darüber hinaus Angebote per E-Mail erhalten möchten, entscheiden Sie getrennt davon und jederzeit widerruflich.
Das Gerät bleibt nach der Anmeldung ein Jahr lang angemeldet. Bei Verlust des Geräts kann die Anmeldung über eine erneute Bestätigung der Mobilfunknummer auf einem anderen Gerät wiederhergestellt werden.
§ 16 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also ab dem Tag, an dem Sie Ihre Mobilfunknummer bestätigt und damit Ihr Konto angelegt haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Storeler GmbH, Hubertusallee 12, 14193 Berlin, E-Mail: info@babing.app, Telefon: 030 - 810 95 100) mittels einer eindeutigen Erklärung – zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail – über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist.
Am einfachsten geht es in der Anwendung selbst: Solange die Frist läuft, finden Sie unter „Konto“ die Schaltfläche „Kostenlosen Vertrag widerrufen“; von jeder anderen Seite Ihres Kundenbereichs führt ein Verweis mit derselben Beschriftung dorthin. Dort tragen Sie Ihren Namen ein, wählen, wohin die Eingangsbestätigung gehen soll, und bestätigen den Widerruf mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“. Diese elektronische Widerrufsfunktion stellen wir nach § 356a BGB bereit.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Da die Nutzung der Treuekarte für Sie unentgeltlich ist, haben Sie an uns keine Zahlungen geleistet, die zu erstatten wären. Mit dem Widerruf endet der Vertrag: Ihr Konto wird gelöscht, Vorname, Mobilfunknummer und eine hinterlegte E-Mail-Adresse werden entfernt, und gesammelte Punkte verfallen. Ihre bisherigen Buchungen bleiben ohne Bezug zu Ihrer Person beim jeweiligen Händler, weil er sie für seine Buchhaltung braucht. Eine erneute Anmeldung ist jederzeit möglich.
Nach dem Eingang Ihres Widerrufs schicken wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit Ihrer Erklärung – per E-Mail oder per SMS, je nachdem, was Sie angeben.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
§ 17 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Sie müssen es nicht verwenden.
An Storeler GmbH, Hubertusallee 12, 14193 Berlin, E-Mail: info@babing.app
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung der Treuekarte Babing
Angelegt am (*) ______________________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
Mobilfunknummer, mit der das Konto angelegt wurde: ______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 18 Punkte
- Punkte vergibt der Händler, nicht Babing. Wie viele Punkte es je Euro gibt, legt der Händler fest und zeigt es in der Kundenansicht an.
- Punkte werden je Filiale geführt. Bei einer anderen Filiale gesammelte Punkte sind ein eigener Stand.
- Punkte sind kein Zahlungsmittel, kein Guthaben und keine E-Geld-Forderung. Sie haben keinen Bargeldwert, werden nicht verzinst, nicht ausgezahlt und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
- Punkte werden auf ganze Punkte abgerundet.
- Wird ein Einkauf storniert oder eine Ware zurückgegeben, darf der Händler die dafür vergebenen Punkte wieder abziehen.
- Werden Punkte offensichtlich zu Unrecht gutgeschrieben – etwa durch eine Fehleingabe an der Kasse oder durch Manipulation –, dürfen der Händler und wir sie berichtigen.
§ 19 Einlösen
Ab der vom Händler festgelegten Punktzahl kann bei einem Einkauf ein Rabatt eingelöst werden. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen; eine Auszahlung in bar findet nicht statt. Der Rabatt kann den Einkaufsbetrag nicht übersteigen. Das Einlösen ist nur in der Filiale möglich, in der die Punkte gesammelt wurden.
§ 20 Ende der Nutzung
Das Konto kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen in der Kundenansicht unter „Konto“ gelöscht werden. Mit der Löschung entfallen der Vorname, die Mobilfunknummer, eine gespeicherte E-Mail-Adresse und alle offenen Punktestände. Die Buchungen des Händlers bleiben ohne Personenbezug erhalten, weil er sie für seine Buchhaltung braucht.
Punkte verfallen, wenn der Händler sein Treueprogramm beendet oder seinen Vertrag mit Babing beendet. Der Händler soll das rechtzeitig ankündigen; Babing schuldet dafür nichts, weil die Punkte nicht von Babing stammen. Beendet Babing den Dienst insgesamt, kündigen wir das mindestens drei Monate vorher in der Anwendung an.
Wir dürfen ein Kundenkonto sperren oder löschen, wenn es nachweislich für Betrug oder Manipulation genutzt wird.
§ 21 Haftung gegenüber Kunden
Weil die Nutzung unentgeltlich ist, haften wir gegenüber Kundinnen und Kunden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unbeschränkt haften wir bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für Ansprüche aus dem Einkauf selbst ist der Händler zuständig (§ 2).
Teil D – Schlussbestimmungen
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Sitz.
§ 23 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 24 Fassungen
Es gilt die bei Vertragsschluss angenommene Fassung. Diese Seite zeigt immer die aktuelle Fassung mit Nummer und Datum am Kopf. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.